09.06.2018 - 20:27 [ Heise.de ]

Staatstrojaner: Polizei soll in Wohnungen einbrechen dürfen

In dem kurz gehaltenen Papier ist die Rede von einem „gesetzlichen Betretungsrecht“. Dieses sei nötig, da die vom Bundesgesetzgeber voriges Jahr in der Strafprozessordnung neu geschaffenen breiten Befugnisse für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und heimliche Online-Durchsuchungen „mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind“. Bisher müssen die Strafverfolger die benötigte Spionagesoftware, mit der gegebenenfalls auch Verschlüsselung umgangen werden soll, in der Regel übers Internet per E-Mail oder Downloads auf die auszuforschenden IT-Systeme schleusen. Das führt in der Praxis offenbar teils zu erheblichen Schwierigkeiten.