Aufgrund der hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Bereich intelligente Messsysteme werden zukünftig in Deutschland nur solche intelligenten Messsysteme zugelassen, die den Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an ein Smart Meter Gateway genügen.[10]
Die Mindestanforderungen an die Datensicherheit und mögliche Bedrohungsszenarien sind im Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 festgelegt. Das Schutzprofil entspricht dem Sicherheitsstandard Common Criteria EAL4+ AVA_VAN 5 und ALC_FLR.2.[11] Hierauf basieren die weiteren Vorgaben der Technischen Richtlinie BSI TR-03109.[12]