In der Grundverordnung wird klargestellt, dass mehrere Grundrechte eingeschränkt werden – etwa die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.
In der Grundverordnung wird klargestellt, dass mehrere Grundrechte eingeschränkt werden – etwa die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung.