Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Befugnis diverser Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste erhoben, automatisiert biometrische Passbilder abzurufen.
Unter den Beschwerdeführer*innen sind die Berliner Rechtsanwältin und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, Halina Wawzyniak, zwei Investigativjournalisten des Blogs netzpolitik.org, Markus Beckedahl und Andre Meister, sowie ein Göttinger Rechtsanwalt, Sven Adam. RA Peer Stolle vertritt die Beschwerdeführer*innen vor dem Bundesverfassungsgericht; die GFF wird in dem Verfahren von RA Benjamin Derin beraten.