Die Polizei wird mit dem neuen Gesetz unter anderem ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen können, ihre Telefone abhören, Computer und online gespeicherte Daten auslesen oder verdeckte Ermittler gegen sie einsetzen – und die so gewonnenen Erkenntnisse auch an Nachrichtendienste weitergeben. Das alles wird durch die Kategorie der „drohenden Gefahr“ möglich.