Geklagt hatte die Inhaberin eines IT-Fachgeschäftes, das im Gegensatz zu Buchhandlungen oder Blumenläden Kunden nur nach Terminvergabe und beschränkt auf einen Kunden pro 40 Quadratmetern empfangen durfte.
Geklagt hatte die Inhaberin eines IT-Fachgeschäftes, das im Gegensatz zu Buchhandlungen oder Blumenläden Kunden nur nach Terminvergabe und beschränkt auf einen Kunden pro 40 Quadratmetern empfangen durfte.