Im Juli 2017 hatte man in einem ersten Schritt Befugnisse der Polizei bereits erweitert. Zur Begründung führte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an, es gelte Anpassungen an EU-Recht vorzunehmen, in erster Linie angesichts der islamistischen Anschlagsgefahr eine effiziente Terrorabwehr zu ermöglichen.