Durchquert ein*e Soldat*in eines anderen Staates die Bundesrepublik, hält sich dort für Manöver, Übungen, Ausbildung, Konferenzen oder aus anderen dienstlichen Gründen auf, muss der entsendende Staat diesen Aufenthalt offiziell anmelden und genehmigen lassen. Aus diversen Verträgen im Rahmen von NATO, EU und weiteren Kooperationen entstehen mit der Genehmigung des Aufenthalts allerdings auch Unterstützungsverpflichtungen (Support) für die Gastgebernation (Host Nation). All diese Leistungen werden als Host Nation Support bezeichnet. Aber was heißt das konkret?