„Je nachdem, wie tiefgreifend die Änderungen des Vertrags sind, wird auch darüber zu beraten sein, ob etwa EU-weit abzustimmen ist und inwieweit nationale Verfassungen dem entgegenstehen“, hieß es aus dem Bundeskanzleramt auf APA-Anfrage.
„Zuerst ist aber abzuwarten, wie umfassend die Reform ist“, hieß es auf die Frage, ob über die Vertragsreform eine Volksabstimmung in Österreich stattfinden soll.