Das Instrument des Wellenstreiks als Nadelstichtaktik sei zulässig, sagte der Vorsitzende Richter Michael Horcher. Er regte den Gang in eine formale Schlichtung an. Rechtsmittel gegen die heutige Entscheidung sind nicht möglich. Zuvor hatte bereits das Arbeitsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf abgelehnt.