Seit Monaten suche die Polizei »nach angeblichen Straftätern«, doch gegen Beamte, die sich beim Gipfel strafbar gemacht hätten, werde nicht ermittelt: »So wird eine Aufarbeitung der Geschehnisse nicht funktionieren.« Öffentlichkeitsfahndungen seien nur bei gravierenden Straftaten erlaubt, so Simsek, bei Plünderern oder Flaschenwerfern sei sie nicht angemessen.