Das Gericht klammerte in der mündlichen Urteilsbegründung jegliche Bezüge des NSU zum deutschen Staat aus. So erwähnte Richter Götzl den Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006, ohne die Anwesenheit des Verfassungsschutz-Mitarbeiters Andreas Temme am Tatort zu erwähnen.