Das Gericht sieht auch eine Eilbedürftigkeit. Die Kontrolle des Staates, der derzeit die Grundrechte massiv einschränke, müsse zeitnah zum Geschehen erfolgen. Eine Auskunft nach Abschluss des Klageverfahrens sei „allenfalls von historischem Interesse“. Der Antragsteller müsse sich auch nicht auf die Pressemitteilungen und Informationen auf der Webseite des Ministeriums verlassen und darauf vertrauen, dass diese sachlich richtig und vollständig seien (Aktenzeichen 4 B 2369/20).