15.08.2019 - 06:39 [ derStandard.at ]

Ermittlungen zu Zusammenhang von Ibiza-Video und ÖVP-Schredder-Affäre

Da der Konnex nicht ausgeschlossen werden könne bzw. „nach Ansicht der WKStA mit der für die Annahme einer Konnexität (….) erforderlichen Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, wird das Verfahren bis zur Klärung, ob ein derartiger Konnex besteht, von der WKStA geführt“, heißt es unter Verweis auf die entsprechende Rechtslage für die Zuständigkeit der Korruptionsermittler.