Ab Mai gilt die Insolvenzantragspflicht wieder. Das heißt: Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss es innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Sonst droht ihm eine Klage wegen Insolvenzverschleppung. Dies soll die Rechte der Gläubiger schützen.