Auch in der Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz heißt es laut SWR zwar, die Daten der Gäste würden erfasst, um bei einer Corona-Infektion Kontakte zurückzuverfolgen: “Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.” Dies beziehe sich laut rheinland-pfälzischem Gesundheitsministerium aber auf diejenigen, die verpflichtet seien, die Daten zu erfassen, wie die Gastronomen. Dass die Polizei die Daten auswerte, schließe die Verordnung nicht aus