Das höchste Gericht urteilt nun, dass die Standardvertragsklauseln von Facebook weiterhin gelten dürften. Allerdings erteilt der EuGH der laxen Rechtsauffassung der irischen Datenschutzbehörde eine Rüge.
Das höchste Gericht urteilt nun, dass die Standardvertragsklauseln von Facebook weiterhin gelten dürften. Allerdings erteilt der EuGH der laxen Rechtsauffassung der irischen Datenschutzbehörde eine Rüge.