Die Äbtissin Mechthild Thürmer (62) muss, weil sie mehreren Menschen in ihrer Abtei Kirchenasyl gewährt hat, „mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe“ rechnen. Das geht aus einem Schreiben des Bamberger Amtsgerichts an die Ordensfrau hervor.
Die Äbtissin Mechthild Thürmer (62) muss, weil sie mehreren Menschen in ihrer Abtei Kirchenasyl gewährt hat, „mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe“ rechnen. Das geht aus einem Schreiben des Bamberger Amtsgerichts an die Ordensfrau hervor.