18.10.2020 - 20:11 [ Achse des GUten ]

Coronifizierte Gesellschaft (1): Staatliche Willkür

Um das zu erkennen, muss man weder staatsfeindlicher Rebell noch hippieesker Impfmuffel oder hobbyvirologischer Bescheidwisser sein; es genügt die Lektüre einer am 10. Juni veröffentlichten Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die sich mit „verfassungsrechtlichen Fragestellungen“ im Kontext einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschäftigt. Wer darauf vertraut, dass notfalls der Rechtsstaat eine sich im Ausnahmezustand gemütlich einrichtende Regierung schon in die Schranken weisen werde, wird darin gewarnt: „Fraglich ist, ob der Einwand, dass die materiellen Voraussetzungen einer epidemischen Lage weggefallen sind, gerichtlich zum Erfolg führen kann“, schreiben die Staatswissenschaftler zum Schluss – und hätten obendrein noch Carl Schmitt zitieren können: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand verfügt“. Denn: „Der Beschluss des Bundestages ist (…) maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann.“