So werden Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit verboten. Davon ausgenommen: Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen. Das Kontaktverbot gilt zunächst für zwei Wochen. Eine strikte flächendeckende Ausgangssperre ist damit vorerst vom Tisch.