Die Ausnahme vom exklusiven Verwertungsrecht für entsprechende Schnipsel aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke umfasst 15 Sekunden je eines Filmwerks oder Laufbilds und einer Tonspur, 160 Zeichen eines Texts sowie 125 Kilobyte je eines Fotos oder einer Grafik. Rechteinhaber können die „mutmaßlich erlaubten Nutzungen“ anfechten und etwa bei Premiuminhalten eine Sperre per „rotem Knopf“ durchsetzen.