Archiv: Wilfried Schmitz


30.03.2018 - 17:47 [ Neopresse ]

Bundeswehr in Syrien: Rechtsanwalt erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung und Juristen in Deutschland

Wegen der Nichtaufnahme der Ermittlungen zu den zuvor zum Teil genannten Tatvorwürfen, die von Bürgerinnen und Bürgern bereits nach alter Rechtslage mehrfach angezeigt worden sind, erstattete der Rechtsanwalt zu dessen Fachgebiet auch Strafrecht zählt, zudem Strafanzeige gegen alle Staatsanwälte beim Generalbundesanwalt, die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren.

Der Rechtsanwalt beschreibt hier in seiner Strafanzeige als möglichen Tatverdacht, eine Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.

30.03.2018 - 17:09 [ Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt / muslim-markt.de ]

An den Generalbundesanwalt Herrn Dr. Peter Frank: Strafanzeige wegen der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien u.a.

(24.2.2018) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich wegen der Entsendung von Bundeswehreinheiten nach Syrien und wegen aller sonstigen Tatbeiträge, die in der Folgezeit der Aufrechterhaltung dieses Bundeswehreinsatzes gedient haben, Strafanzeige gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (Regierungsmitglieder eingeschlossen), die am 04.12.2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt haben, sowie gegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Bundeswehr und aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes, die sich an der Umsetzung / Ausführung dieses Beschlusses vom 4.12.2015 mitgewirkt haben und wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände, insbesondere wegen des Tatverdachts

verfassungsfeindlicher Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane gem. § 89 StGB,

Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat gem. 89a StGB,

wegen Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttaten gem. § 89b StGB,

sowie Beteiligung an Kapitalverbrechen gem. § 211 f. StGB i.V.m. § 25 ff. StGB,

sowie gem. der seit dem 1.1.2017 maßgebenden Rechtslage wegen des Tatverdachts der mittäterschaftlichen Beteiligung an Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), insbes. § 13 StGB,

sowie der bis zum 1.1.2017 maßgebenden Rechtslage wegen des Tatverdachts der Vorbereitung eines Angriffskrieges gem. § 80 StGB i.V.m. Art. 26 GG