Diese „Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“ sieht die Einführung einer „Herausgabeanordnung“ vor, mit der Cloud-Daten oder E-Mails beschlagnahmt werden können. Hierzu erhalten die Internetanbieter zuerst eine „Sicherungsanordnung“, damit die angefragten Daten nicht zwischenzeitlich gelöscht werden.