Ich würde ganz kurz ein paar Ausführungen machen zu dem, was wir bisher zur Staatsangehörigkeit der von uns ermittelten Tatverdächtigen wissen. 24 der 39 Tatverdächtigen sind deutsch. Deutsch wird definiert, wenn mindestens, ein Migrationshintergrund wird definiert, wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Nationalität wäre, oder der Betroffene selber als ausländischer Staatsangehöriger geboren würde. Deswegen – meine weiteren Ausführungen da dazu: 11 von diesen 24 sind – haben gesichert einen Migrationshintergrund. Davon im Übrigen 4 eine doppelte Staatsangehörigkeit: Türkei, Sri Lanka, Mosambik und Griechenland. Bei weiteren 11 deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund steht dieser Migrationshintergrund noch nicht gesichert fest. Ich habe Ihnen gerade die Definition genannt. Und das bedeutet letztendlich Recherchen bundesweit bei den Standesämtern, um letztendlich diese Frage festzustellen. Das ist nicht primär polizeiliche Aufgabe in Ermittlungsverfahren, sondern ist jetzt im Prinzip genau diesem Verfahren hier in Stuttgart geschuldet, dass diese Ermittlungen so geführt werden. Es hat darüber hinaus 15 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Davon sind 6 EU-Bürger, das geht von Polen über Kroatien bis Rumänien und Griechenland, und es sind 9 Nicht-EU-Bürger darunter unter diesen Tatverdächtigen, davon 4 Afghanen, 2 Iraki, 2 Somalier und 1 aus Bosnien-Herzegowina. Das zur Staatsangehörigkeit.
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In dieser Situation, oder von dieser Situation ausgehend, auch dies ganz offen und transparent, überprüfen wir derzeit auch Hinweise, dass dieses möglicherweise Personen gewesen sein könnten aus dem linksautonomen Umfeld in unserer Stadt. Dies überprüfen wir gerade, wir haben aber keine gesicherten Erkenntnisse, dass dies so war, wohlgemerkt, das sind in – Konjunktive,das sind Hinweise, die auf eine mögliche Täterschaft in dieser Richtung hindeuten. Ansonsten, zu dieser Thematik, kann ich Ihnen sagen, dass wir im Moment keine Hinweise haben für ein organisiertes Auftreten beispielsweise des linksautonomen Potenzials in unserer Stadt. Sie waren allerdings, eindeutig, sie waren unterwegs. Es waren Personen aus dieser Klientel in der Stadt unterwegs. Das dürfen sie eigentlich vom Grundsatz auch. Und den Rest müssen die Ermittlungen ergeben.
Ein Versuch einer soziologischen Zuordnung würde ich mir jetzt einfach ersparen, weil wir ganz unterschiedliche Personengruppen haben.