Ist die allgemeine Maskenpflicht rechtens? Nein, denn sie verstößt in vielfacher Weise gegen das Grundgesetz und setzt unveräußerliche Grundrechte außer Kraft. In einer am Mittwoch eingereichten rund 50-seitigen Klage zerlegt Jura-Professor David Jungbluth jene Passagen der Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die Maskenpflicht regeln. In der Klage wird deutlich: In dem Bundesland sind mit Stand 9. Mai 2020 gerade einmal 0,028 Prozent der Bürger angeblich mit Covid-19 infiziert. Rubikon veröffentlicht die nachahmenswerte Klage im Volltext.