Die GDL ist stolz auf ihre Mitglieder, die ihre Ziele im Arbeitskampf über alle Berufsgruppen hinweg solidarisch verfolgen. „Dass diese Ziele rechtmäßig sind, und dass die Forderung nach Tarifverträgen für unsere Kolleginnen und Kollegen auf den Stellwerken, in den Werkstätten und in der Verwaltung berechtigt ist, das hat dieses Gericht glasklar bestätigt“, so Weselsky.
Die Geschichte wiederholt sich
Mit Halbwahrheiten, Häme und Hetze wollte die Bahn die Arbeitnehmer in die Knie zu zwingen – vergeblich. Doch der Vorgang ist nicht neu: „Schon 2014/2015 hat die DB den Versuch unternehmen, den gerechten Arbeitskampf der GDL gerichtlich zu stoppen“, so Weselsky. „Auch damals gewann die GDL. Dass wir die Geschichte wiederholen müssen, ist die Schuld eines Managements, das sich selbst die Taschen mit Steuergeldern füllt und zugleich den Arbeitnehmern die kleine Betriebsrente wegnehmen will.“