Das Gericht begründete laut dem Gebührensender NDR seine Entscheidung gegen den Zahnarzt damit, „dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patientinnen und Patienten stehe. Dadurch sei das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, so die Richter.“ Wie bitte?