(Juni 2015) Der “Patriot Act” verändert in seiner (derzeit bis zur Unterschrift des U.S.-Präsidenten stillgelegten) Section 215 den “Foreign Intelligence Surveillance Act of 1978″ (F.I.S.A. Act) und ermächtigt so zunächst einmal die Bundespolizei F.B.I., zwecks einer „Untersuchung“ zur Abwehr von „internationalem Terrorismus“ und Spionage „jedwede greifbaren Dinge“ („any tangible things“) an sich zu bringen bzw zu „produzieren“, also zu rauben oder zu kopieren (wie Daten zum Beispiel) – ohne Gerichtsbeschluss.
Die entsprechende Rechtsformulierung
„may make an application for an order requiring the production of any tangible things (including books, records, papers, documents, and other items) for an investigation“
ist nicht an Individuen gebunden, kann also durch entsprechende Interpretation als Vollmacht über das gesamte (In-)Land ausgelegt werden.
Des Weiteren ermächtigt Section 215 den Justizminister, der auch oberster Staatsanwalt (“Attorney General”) der U.S.A. ist, für diese “Untersuchung“ des F.B.I. “Handlungsanweisungen” (“guidelines”) nach dem Präsidentenbefehl (“Executive Order”) 12333 von Ronald Reagan vom 4. Dezember 1981 zu erlassen.
Damit kann nicht nur die „National Security Agency“ (N.S.A.), sondern auch die Bundespolizei „Federal Bureau of Investigation“ (F.B.I.) ihre unter Berufung auf Section 215 betriebene Inlands-Spionage ( deren tatsächlicher Umfang geheim ist) wieder aufnehmen.