Der schwedische Auslandsgeheimdienst FRA darf in massenhaftem Umfang Telekommunikationsdaten abfangen und auswerten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sieht in seinem heutigen Urteil darin keine Verletzung von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention.