Neben Fortschritten plant der Senat auch einige Rückschritte. Nicht nur der skandalträchtige Verfassungsschutz des Landes soll komplett von Transparenzpflichten befreit sein, sondern künftig unter anderem auch der Rechnungshof von Berlin, Universitätskliniken, Hochschulen, Schulen, Schulbehörden und Teile der Steuerverwaltung. Für sie gibt es im bisherigen Informationsfreiheitsgesetz keinerlei Auskunftsbeschränkungen – das Transparenzgesetz würde also hinter den Status Quo zurückfallen.