“Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts […]. Ich bin durch das unzulässige Eindringen der Bundestagspolizei in meine Räume in den Rechten, die mir als Abgeordneter durch das Grundgesetz übertragenen wurden, verletzt worden. Mein Mandat kann ich in meinen Büroräumen aber nur vertrauenswürdig und gewissenhaft ausüben, wenn das Büro vor dem Zugang unerwünschter Personen geschützt ist. Die Beamten hatten in meinen Büroräumen schlicht nichts zu suchen. Sie hatten sich ohne meine Zustimmung und unter vorgeschobenen Gründen Zugang verschafft. Das war nicht hinnehmbar.