Ausnahmen von der Quarantänepflicht sollen für Berufspendler, Geschäftsreisende mit dringenden Terminen, den Güterverkehr und Transitreisende gelten.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sollen für Berufspendler, Geschäftsreisende mit dringenden Terminen, den Güterverkehr und Transitreisende gelten.