Der EuGH hat in einem Urteil zur Störerhaftung bei WLANs die Position kostenpflichtiger WLAN-Betreiber gestärkt und die Abmahnindustrie möglicherweise aber geschwächt. Das ist aber unter Juristen nach ersten Analysen noch umstritten.
Der EuGH hat in einem Urteil zur Störerhaftung bei WLANs die Position kostenpflichtiger WLAN-Betreiber gestärkt und die Abmahnindustrie möglicherweise aber geschwächt. Das ist aber unter Juristen nach ersten Analysen noch umstritten.