Die Störerhaftung ist gekippt. Das stellte der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg fest. Zu mehr offenen WLANs führt das nicht. Weil der Unterlassungsanspruch und die Abmahnindustrie das verhindern werden.
Die Störerhaftung ist gekippt. Das stellte der Europäische Gerichtshof heute in Luxemburg fest. Zu mehr offenen WLANs führt das nicht. Weil der Unterlassungsanspruch und die Abmahnindustrie das verhindern werden.