Der Beschluss sei unanfechtbar, hieß es. Das Gericht erklärte damit den Paragrafen 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus für ungültig. Die Richter argumentierten, dass ein aus dem Ausland Einreisender nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden könne.