(10.10.2018) „Der neue Entwurf zum Polizeigesetz ist – trotz aller Änderungen – an mehreren Stellen verfassungsrechtlich unzulässig. Nach wie vor ermöglicht das Gesetz einschneidende Maßnahmen wie zum Beispiel Fußfesseln oder Telefonüberwachung auf der Grundlage vager Anhaltspunkte für eine nur mögliche, zukünftige Gefahr. Darin liegt ein Verstoß gegen die Rechtssicherheit: Alle Menschen müssen wissen, durch welches Verhalten sie ins Visier der Polizei geraten können – das ist auch durch den neuen Gesetzentwurf nicht gewährleistet.“