Erst kürzlich hat die EU das ECRIS um eine neue Funktion erweitert. Gespeichert werden nicht mehr nur Staatsangehörige aus EU-Mitgliedstaaten, sondern auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose. Dieses sogenannte ECRIS-TCN ist jedoch als zentrale Datenbank angelegt und wird von der Europäischen Agentur für IT-Großsysteme verwaltet. Beide ECRIS-Systeme enthalten außerdem Fingerabdruckdaten. Wie alle anderen biometrischen Datenbanken werden sie derzeit im Projekt „Interoperabilität“ in einem „gemeinsamen Identitätsspeicher“ verschmolzen.