Ein Blick in die NATO-Angaben zur Anrechenbarkeit von Ausgaben zeigt, dass zu den in Deutschland nicht dem Verteidigungsetat zugerechneten Posten unter anderem Dinge gehören wie die Ausgaben für UN-Einsätze (Einzelplan 5: Auswärtiges Amt) oder für die „Ertüchtigung“ (Einzelplan 60: Allgemeine Finanzverwaltung), also für die Ausbildung und Aufrüstung „befreundeter“ Akteure.