Von diesem Kontingent waren die 38.000 Pistolen entgegen den Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes nach Kolumbien weiterverkauft worden.
Von diesem Kontingent waren die 38.000 Pistolen entgegen den Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes nach Kolumbien weiterverkauft worden.