Sollten innerhalb von 60 Tagen zwei Versuche einer Regierungsbildung scheitern, kann der Präsident das Parlament auflösen. Dann käme es zu Neuwahlen.
Sollten innerhalb von 60 Tagen zwei Versuche einer Regierungsbildung scheitern, kann der Präsident das Parlament auflösen. Dann käme es zu Neuwahlen.