Der spanische Richter ordnete Untersuchungshaft “wegen Fluchtgefahr” an. Seit seiner Flucht aus Mexiko am 30. April 2019 gab es Hinweise, dass sich Lozoya in Deutschland aufhielt. Dort konnte er sich sicher sein, nicht ausgeliefert zu werden, denn seit seiner Heirat mit der Deutschen Marielle Eckes soll er die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen. Mexiko hat nun 45 Tage Zeit, um einen Auslieferungsantrag zu stellen.