Alle im Zusammenhang mit dieser Regel entstandenen Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen würden jetzt nicht als Straftaten, sondern als „Prüffälle“ an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben.
Alle im Zusammenhang mit dieser Regel entstandenen Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen würden jetzt nicht als Straftaten, sondern als „Prüffälle“ an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben.