12.10.2018 - 06:00 [ De-CIX.net ]

Internetknoten-Betreiber DE-CIX reicht Klage beim Bundesverfassungsgericht ein

„Die Entscheidung der Klageabweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ohne jede inhaltliche Prüfung ist für uns rechtlich nicht hinnehmbar. Deswegen haben wir zum einen als Rechtsbehelf eine Anhörungsrüge gegen das Urteil erhoben und zum anderen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht“, so Klaus Landefeld, Aufsichtsratsmitglied der DE-CIX Group AG. „Die mit unserer Klage umfassend vorgebrachten und dargelegten Verstöße gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis wurden durch das Bundesverwaltungsgericht, aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen, im Verfahren nicht einmal behandelt. Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden daher auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin in der Pflicht darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation ausschließlich in rechtmäßiger, vom Gesetzgeber vorgesehener Weise stattfindet. Dies sehen wir derzeit weiterhin nicht als gewährleistet. Art und Umfang der (Nicht)-Behandlung der zentralen Fragstellungen durch das Bundesverwaltungsgericht haben leider nichts zur Klärung derselben beigetragen.“