Was vom Gericht nicht beanstandet wurde und „Die Zeit“ daher weiterhin schreiben darf, ist die Passage, wonach die Beteiligten – gemeint sind Julian H. und der Rechtsanwalt Ramin M. und andere – im Verdacht stünden, sich bei der Herstellung des Videos strafbar gemacht und die Abhör- und Videogeräte missbraucht zu haben.