30 Minuten vor jeder Gerichtsverhandlung und auch in den Pausen wurde aus fünf Kamerapositionen gefilmt, alle Gespräche Grassers sowie seiner Rechtsanwälte sind damit dokumentiert. Der Lauschangriff verletzt die anwaltliche Verschwiegenheit, es sei sehr bedenklich, dass diese Gespräche aufgezeichnet worden seien, betont auch die Rechtsanwaltskammer.