Die Polizei nannte die erwartete Teilnehmerzahl als Grund für das Verbot. Es gebe Bedenken, ob eine gefahrlose An- und Abreise von den umliegenden Bahnhöfen zu möglichen Veranstaltungsorten möglich sei.
Die Polizei nannte die erwartete Teilnehmerzahl als Grund für das Verbot. Es gebe Bedenken, ob eine gefahrlose An- und Abreise von den umliegenden Bahnhöfen zu möglichen Veranstaltungsorten möglich sei.