Im April beteiligte sich Deutschland nach einem Giftgasangriff in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Stellungen der Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad. Schon damals stufte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig ein. Die Einschätzung, dass ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu.