Das bayerische Übernachtungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots in anderen Bundesländern ist vorläufig außer Vollzug gesetzt: Bayerns Verwaltungsgerichtshof hat die aktuelle Regelung der Staatsregierung als nicht verhältnismäßig eingestuft.
Das bayerische Übernachtungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots in anderen Bundesländern ist vorläufig außer Vollzug gesetzt: Bayerns Verwaltungsgerichtshof hat die aktuelle Regelung der Staatsregierung als nicht verhältnismäßig eingestuft.