Juristische Niederlage für die bayerische Staatsregierung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die Regelung in der Einreise-Quarantäneverordnung des Freistaats, wonach sogenannte Grenzgänger einmal pro Woche einen Corona-Test machen müssen, vorläufig außer Vollzug gesetzt.