Die Polizei Aachen sieht die Situation etwas anders. Der Einsatz der Pferde sei ein „geeignetes Hilfsmittel der körperlichen Gewalt gem. §58 Abs 3 Polizeigesetz NRW“. Die Polizei möchte aus „einsatztaktischen Gründen“ keine Stellungnahme abgeben, ob der beschriebene und dokumentierte Pfeffersprayeinsatz überhaupt stattgefunden hat.